FAQs

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Hier findest Du die wichtigsten Fragen & Antworten von A wie Auszug bis Z wie Zeit zum bewerben. Solltest Du noch mehr Fragen haben, zögere nicht diese über unsere Kontaktmöglichkeiten zu stellen. 

FRAGEN & ANTWORTEN

 

1. Apartment

 

Gibt es noch freie Apartments und was kosten diese?

Es sind nur die Apartmenttypen/Apartmentnummern aktuell verfügbar, die im Bereich Wohnen im Vermietungsstand angezeigt werden. Die Kosten sind für jeden Apartmentstypen an selber Stelle zu finden. Zusätzlich werden freie Apartments in unseren sozialen Netzwerken veröffentlicht und somit zur Vermietung freigegeben. Wann ein Apartment frei wird, kann nicht 100 % definiert werden, es könnte höchstwahrscheinlich zum Semesterende sein. Wir informieren Dich jedoch sofort beim Bekanntwerden eines Auszugswunsches.

 

Wie sind alle Apartments eingerichtet und was muss ich selbst mitbringen?

Alle Apartments sind grundsätzlich mit Einbauküche, Apartmentbeleuchtung, Aufbewahrungsplatz für z.B. Kleidung, Apartmentbeleuchtung und großem Badspiegel ausgestattet. Unser Waschsalon erspart Dir die Anschaffung einer Waschmaschine und Trockner. Im Apartment fehlen dafür die Anschlussmöglichkeiten. Jedes Apartment verfügt über ein Internet-Anschluss. Besonders bei uns ist, dass Du jederzeit online Fernsehen kannst, traditionelles Fernsehen allerdings nicht. Mitbringen musst Du dementsprechend eine Schlafmöglichkeit, Küchenutensilien, Tisch & Stühle, Kommode, Stehlampe, Klobrille, internetfähigen TV, einen Router für Dein eigenes WLAN im Apartment und Weiteres damit Du Dich in Deinem neuen Zuhause wohl fühlst.

 

Darf ich Bilder, Regale oder Schränke aufhängen und die Wände nach meiner farblichen Vorstellung streichen?

Du kannst alles aufhängen, aber ohne Nägel und Dübel, um den Schallschutz zu gewährleisten. Wir empfehlen gerne Tesa Power Strips zum Befestigen. Aus gleichem Grund wünschen wir uns, dass Du ebenfalls auf Stehschränke/ -regale zurückgreifst. Alles was Du spannen oder kleben kannst ist somit möglich. Ein Gardinenstange ist meist von den Vormietern vorhanden, denn eine Gardinenstange pro Fenster darf natürlich eingebohrt werden. Gerne kannst Du Dich im Bereich Einrichten auf unserem Instagram inspirieren lassen. Die Wände darfst Du nicht durch eine andere Wandfarbe ersetzen, da Studinest ein eigenes Farbkonzept besitzt. Alle Betonwände sind grau -auch die Decke- Trockenbau ist weiß und die Gipsputzwände sind grundiert mit der Struktur und farblich so wie es geputzt wurde.

Kann ich meine eigene Waschmaschine und Trockner mitbringen?

Damit Du im Apartment genug Platz hast, ist ein Waschmaschinenanschluss im Apartment nicht vorgesehen. Dafür haben wir unseren Waschsalon im Haus 2/ EG. Hier wird Dir eine gemütliche Atmosphäre geboten, die Dich dazu einlädt, Deine Wäsche bis zum Faltvorgang stressfrei zu reinigen. Der Waschsalon lässt sich über das Prepaidsystem steuern und abrechnen.


Wie funktioniert das Prepaid-System?

Mit dem Prepaid-Wasser-System und Prepaid-Strom-System hast Du Deine Kosten vollständig im Griff. Das Prinzip ist ganz einfach: Als Studinestbewohner kannst Du einen gewünschten Geldbetrag, den Du für Wasser und für Strom benötigst, über eine App oder Website online aufladen. Jeder beliebig aufgeladene Betrag wird Dir nach Deiner Überweisung angezeigt - der Stromtarif sowie Wassertarif entspricht einer definierten Menge an Wasser (mit Abwasser insgesamt) bzw. Strom, So verwaltest bzw. steuerst Du selbst Deine Kosten und kannst Dein eigenes Sparpotential entdecken.

Damit Du Dich in Deinem Verbrauch orientieren kannst erhältst Du hier eine Richtstatistik: Statistisch (Stand 2020) beträgt der Wasserverbrauch eines 1-Personen-Haushaltes im Schnitt 3,6m³/Monat (Kochen, Duschen, Trinken etc.). Ein durchschnittlicher Strom-Monatsverbrauch (mit Durchlauferhitzer) eines 1-Personen-Haushaltes liegt in etwa bei 80 kWh. Geschätzt kostest Dich somit unser Prepaid-System etwa 15,00€ für Wasser (mit Abwasser) und 25,00€ für Strom im Monat.

Dein Guthaben kannst Du bequem von überall aufladen, sobald Du Dich einlogst. Nachdem Dein Prepaid-Guthaben gedeckt ist fließt sofort Wasser bzw. Strom in Dein Apartment. Vergiss allerdings nicht, dass wenn das Konto 0.00 Euro beträgt wird das Wasser oder Strom abgeschaltet und bleibt bis zum erneuten Aufladen abgeschaltet. Das System teilt Dir jedoch per Mail mit, dass Du wieder aufladen musst, wenn Dein Guthaben unter 10,00€ fällt. Solltest Du irgendwann ausziehen, wird Dir Dein Guthaben zu einem gegebenen Zeitpunkt zurück auf Dein Konto zurück überwiesen, so startet Dein/e Nachmieter/in von 0.00 Euro.

Vorteil: Einerseits fällt die lästige jährliche Betriebskostenabrechnung mit Ablesungen sowie Stromanmeldung weg und andererseits, wenn Du über längere Zeit nicht da bist, musst Du auch keine Wasser bzw. Strom kaufen, denn das aufgeladene Guthaben verfällt nach einer bestimmten Zeit nicht. Wenn Du weniger verbrauchst, weil Du sparsam mit Wasser und Strom im Apartment umgehst, hält Dein Vorrat entsprechend länger. Zu aller letzt kann jeder Studinestbewohner so die CO²-Emission verringern.

 

Darf ich Tiere halten?

Du bist zur Haltung von Kleintieren wie etwa von Zierfischen, Hamstern, Meerschweinchen etc. berechtigt. Zur Haltung anderer Tiere als Kleintiere, insbesondere zur Haltung von Hunden und Katzen benötigst Du allerdings die Erlaubnis des Vorstandes. 

 

 

2. Bewerbung

 

Wer kann sich um ein Apartment Bewerben?

Bewerben kannst Du Dich, wenn Du immatrikuliert an einer Universität bzw. Fachhochschule studierst. Wenn Du allerdings als Zweit‐ bzw. Gasthörer eingeschrieben bist, darfst Du Dich leider nicht bewerben. Unsere 2-Zimmer-Apartments (TYP 6 und 7) sind jedoch für Nicht-Studierende als Konzepterweiterung freigegeben. Hier können auch Personen ohne Immatrikulation wohnen. Wenn Du also nicht mehr studierst, hast Du dennoch die Möglichkeit im Studinest zu bleiben.

 

Kann man sich auch zu Zweit um ein Apartment bewerben und dort zusammen wohnen?

Natürlich darfst Du Dir ein Apartment mit Deinem Partner, Freund/in, Kind oder Geschwisterteil teilen, wenn diese Mitbewohner Mitglieder des Studinest Vereins sind und in den Nutzungsvertrag eintreten. Derzeit ist die Pauschalnutzungsgebühr der 1-Zimmer-Apartmnets für 1-Personenbelegung kalkuliert, sollte also gewünscht sein mit 2 Personen in ein 1-Zimmer-Apartment einzuziehen, erhöhen sich die Betriebskosten um 20,00 €. Zum Beispiel kostet dann Apartment TYP 1 somit 420 €. Kinder bis 16. Lebensjahr sind dabei von der Mitgliedschaftspflicht ausgenommen. Allerdings sind mehrere Personen in einem Apartment nur solange wohnberechtigt, sofern mindestens 1 Person davon immatrikuliert an einer Universität bzw. Hochschule studiert.

 

Wie und wann kann ich mich bewerben?

Um Dich um ein Apartment zu bewerben, verwende bitte das dafür vorgesehene Online-Formular -Selbstauskunft- auf unserer Website im Bereich Kontakt. Deine Bewerbung kannst Du uns jederzeit für die freien Apartments zusenden. Sobald ein Apartment allerdings vergeben wurde, kannst Du Dich darauf auch nicht mehr bewerben bis es wieder frei wird. Sollte ein Apartment zukünftig frei werden, wird dies auf unserer Website und Sozialen Netzwerken im Voraus veröffentlicht. Ab da an kannst Du Dich bewerben. Warte-/Reservierungslisten führen wir nicht, damit jede Person gleichberechtigt immer wieder berücksichtigt wird. Hier gilt das Rotationsprinzip.

 

Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung um ein Apartment?

Das Online-Formular Selbstauskunft ist das Einzige was Du bei Deiner Bewerbung benötigst. Nach der Studinest-Besichtigung werden dann die nächsten Unterlagen notwendig. Gerne kannst Du auch eine Bewerbungsmappe bei der Besichtigung abgeben oder in den Öffnungszeiten ein nettes Telefonat mit uns führen.


Ist eine Besichtigung vor dem Einzug möglich?

Nach Deiner Online-Bewerbung und dessen Bearbeitung wirst Du von uns zur Besichtigung des freien Apartments zu einer angemessenen Tageszeit eingeladen. Online über unseren Youtube-Kanal oder Instagram kannst Du bereits jetzt reinschauen und erste Eindrücke gewinnen.

3. Miete und Vertrag

 

Kann ich ein Apartment reservieren?

Nein, eine Reservierung ist nicht möglich.

 

Welche Unterlagen benötige ich für den Mietvertrag?

1. Ausweiskopie

2. Immatrikulationsbescheinigung

3. Aufnahmeantrag im Studinest e.V.

4. Datenschutzerklärung von Studinest


          Zusätzlich für 2-Zimmer-Apartments sind folgende Unterlagen    
          notwendig:

    1. Einkommensnachweis
    2. Vermieterbescheinigung zur Mietschuldenfreiheit
    3. gegebenenfalls Bürgschaft


Wie lange läuft der Mietvertrag und wie lange muss ich mindestens mieten?

Die Nutzungsverträge sind generell befristet auf Deine Regelstudienzeit. Du musst allerdings mindestens 1 Jahr bei uns wohnen bleiben. Die Mietzeit kann jedoch aus folgenden Gründen mit Hilfe des Antrags auf Wohnverlängerung verlängert werden:

1. ein direkt weiterführender bzw. anschließender Masterstudiengang nach dem Bachelor

2. eine bewilligte Verlängerung der Regelstudienzeit

3. ein direkt anschließender Beginn eines neuen Studiums an einer Hochschule bzw. Universität

4. mindestens 2 Jahre aktives Mitglied im studentischen Verwaltungsrat von Studinest


 

Wie und wann kann ich kündigen?

Trotz Befristung des Mietverhältnisses kannst Du das Mietverhältnis durch schriftliche Erklärung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des darauffolgenden Monats kündigen, wenn eine Mietzeit von mindestens 12 Monaten dabei nicht unterschritten wird. Aus wichtigem Grund, bspw. eine schwere Erkrankung oder Exmatrikulation, ist die Beendigung des Mietverhältnisses auch vor Ablauf der Mindestmietzeit durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages möglich. Inhalt des Aufhebungsvertrages ist jedoch grundsätzlich die Leistung einer Abstandszahlung in Höhe von 350 €.

 

Was ist mit der üblichen Kaution?

Im Studinest musst Du keine übliche Kaution von 3 Kaltmieten zahlen.

Bitte entnehme der Gebührenliste alle Kosten für Apartmentinventar, Verluste und sonstige Leistungen für Übergabe oder bei Schadensfällen, die auf Dich zukommen könnten.

4. generelle Fragen zum Wohnen bzw. Gebäudekomplex

 


Gibt es PKW-Stellplätze und Fahrradplätze?

Ja, es gibt im 1.UG einen großzügigen Fahrradabstellraum, dieser ist von außen leicht erreichbar. Dort passen ca. 80 Fahrräder rein. Es gibt auch spezielle E-Steckdosen zum aufladen Deiner Fortbewegungsmittel, wie E-Scoter, E-Fahrräde etc. Selbst ein Lastenfahrrad, Moped o.ä. finden im Fahrradraum Platz. Einen PKW-Stellplätze in unserer Tiefgarage kannst Du ebenfalls zusätzlich monatlich für 75€ zum Apartment dazu mieten. Die Tiefgarage ist durch einen modernen PKW-Aufzug zu erreichen und bietet sogar einem E-Auto derzeit eine Ladesäule.

 

Gibt es einen Keller bzw. weitere Lagermöglichkeiten zum Apartment?

Ja, zu jeder 1-Zimmer-Apartment gehört ein Keller-Abstellraum im UG. Die 2-Zimmer-Apartments haben keinen Keller, aber einen großzügigen Abstellraum im Apartment selbst.


Studinest hat Gemeinschaftsräume - was muss ich dahingehend beachten?

Studinest hat 5 Gemeinschaftsräume, dazu gehören 1 Waschsalon mit Tischtennisspielen Haus 2 EG, 1 Lernraum Haus 1 EG, 1 Fitnessbereich mit Kinobereich, 1 Gemeinschaftsraum neben der Dachterrasse in Haus 1 im 5.OG sowie 1 Verwaltungsraum als Ideenwerkstatt. Als Bewohner sind die Gemeinschaftsräume Deine Wohnflächenerweiterung, somit kannst Du Dich dort jederzeit bis 1.30 Uhr aufhalten. Auch Deine Freunde kannst Du gerne als Gastgeber in den Gemeinschaftsräumen empfangen, so wird der Lärm aus den Apartments verlagert. Bitte beachte, dass Deine Feierlichkeit bis zu 5 externen Personen nicht bei der Geschäftsführung per Mail angemeldet werden muss, darüber hinaus ist eine Anmeldung jedoch notwendig, damit alle Bewohner die Möglichkeit zur Nutzung haben. Es ist stets einzuhalten, dass Du der/die Gastgeber/in Deiner Freundestreffen bist, solltest Du vorzeitig aus den Gemeinschaftsräumen gehen, musst Du zwingend Deine Freunde mitnehmen - keine externen Personen dürfen sich alleine im Studinest-Gemeinschaftsräumen aufhalten.


Wie ist es mit der Reinigung der Gemeinschaftsbereiche und gibt es einen Hausmeister?

Im Studinest gibt es keinen Reinigungsdienst und keinen Hausmeister, dies übernehmen die Bewohner selbst. Es gibt einen Reinigungsplan für Flure und die Gemeinschaftsräume, die Du einhalten solltest. Die Reinigungsmittel stellt Studinest, die Arbeitskraft die Bewohner. Der Reinigungsplan wird vom Verwaltungsrat erstellt. Gerne steht der geschäftsführende Vorstand Dir bei Problemen im Apartment wie Mängelanzeigen oder Reparaturbedarf zur Verfügung und gibt auch Tipps zur Selbstbeseitigung oder eigenständiger Reparatur. Gemeinschaftsleben entsteht immer nur mit dem Engagement von Einzelnen. Wir können studentisches Wohnen nur dann zu einem günstigen Preis anbieten, wenn wir nicht jede Handreichung bezahlen müssen. Deshalb sind wir um die Mithilfe eines jeden Bewohners wie bei der Hausreinigung oder Winterdienst bemüht.

Hier kannst Du schnell und bequem aktuelle bzw. notwendige Dateien als PDF-Datei lesen und downloaden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die rechtlich verbindliche Grundlage für die Nutzung von Apartments in dem Verein STUDINEST dar.

Um eine Bildung und Erhaltung einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft zu erreichen, nehme weitestgehend Rücksicht auf alle anderen Bewohner. Insbesondere solltest Du beachten, dass der Hausfrieden zu wahren und auch das außerhalb der Apartments liegende Gebäude sorgsam und
sachgemäß zu behandeln ist.

Im Studinest musst Du keine übliche Kaution von 3 Kaltmieten zahlen. Bitte entnehme der Gebührenliste  bei Apartmenträumung, Verlusten oder bei Schadensfällen alle Kosten, die auf Dich zukommen werden.

Als förderndes Mitglied bist Du berechtigt im Studinest-Gebäudekomplex zu wohnen, alle Gemeinschaftsräumlichkeiten während eines Vereinsangebot-Zeitraums sowie in Verbindung mit einer Apartmentanmietung zu nutzen und alle Angebote plus Veranstaltungen von Studinest zu besuchen.

Der Verein mit Sitz in Rostock verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. In erster Linie ist das
Ziel den Studienerfolg der Studierenden und Studentenleben zu fördern.

Die Einstellung des Fahrzeuges erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet insbesondere nicht für Brand, Entwendung oder Beschädigung des Fahrzeuges. Das Stellplatzmietverhältnis kann durch einfache schriftliche Erklärung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des darauffolgenden Monats ordentlich gekündigt werden.